Spezialisierte Ambulante PalliativVersorgung (SAPV)

Was ist die SAPV?

SAPV-Teams unterstützen und versorgen junge Patienten und ihre Familien auf körperlicher, emotionaler, sozialer und spiritueller Ebene. Ziel ist die höchstmögliche Lebensqualität des Kindes trotz unheilbarer und fortschreitender Erkrankung in der vertrauten Umgebung zu sichern. Der junge Patient kann durch ein SAPV-Team zu Hause, in einer Pflegeeinrichtung, einem Hospiz oder einer Einrichtung der Eingliederungshilfe für behinderte Menschen versorgt werden.

Das SAPV-Team ist multiprofessionell besetzt und arbeitet mit dem niedergelassenen Kinderarzt, Hausarzt, Kinderhospizdienst, Psychologen, Physiotherapeut etc. zusammen. Durch die enge Kooperation und Abstimmung kann die Familie optimal versorgt werden.

Warum gibt es die SAPV?

  • Die Lebensqualität des Kindes und der Familie wird erhalten, verbessert und gefördert.
  • Krankenhausaufenthalte werden verkürzt oder vermieden.
  • Das Kind wird in sein familiäres Umfeld integriert.
  • Die individuelle Krankheitsbewältigung wird gefördert („Hilfe zur Selbsthilfe“).
  • Ein würdiges Leben bis zum Tod wird in der gewohnten Umgebung ermöglicht.

Wie arbeitet ein SAPV-Team?

  • Das SAPV-Team ist multiprofessionell besetzt.
  • Das Team unterstützt und berät bei der medizinischen, pflegerischen und therapeutischen Versorgung des Kindes.
  • Medikamenten- und Notfallpläne werden erstellt.
  • Notwendige Hilfsmitteln werden abgesprochen und ggf. angepasst.
  • Ein Helfernetz für zu Hause wird aufgebaut und koordiniert.
  • Das Team berät zu sozialrechtlichen Fragen.
  • 24-Stunden-Rufbereitschaft für die Familie und das Helfernetz vor Ort.
  • Symptomkontrolle, Hilfsmittelkoordination und – optimierung.
  • Erstellung eines Medikamenten- und Notfallplans.
  • Symptomkontrolle.

Wer hat Anspruch auf die SAPV?

Seit 2007 besteht nach § 37 b SGB V ein rechtmäßiger Anspruch des gesetzlich Krankenversicherten, wenn eine nicht heilbare, fortschreitende oder so weit fortgeschrittene Erkrankung vorliegt, dass dadurch die Lebenserwartung begrenzt ist und eine aufwändige Versorgung notwendig wird, die durch die Helfer vor Ort nicht (mehr) geleistet werden kann. SAPV kann mit Unterbrechungen im Laufe der Erkrankung oder am Lebensende durchgängig in Anspruch genommen werden.

Welche Verordnung brauche ich für die SAPV?

SAPV wird durch den Haus- bzw. Kinderarzt oder Klinikarzt verordnet. Das Verordnungsformular 63 finden Sie hier.

(Stand: 11.10.2017)

 

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