BERGISCHES KINDER- UND JUGENDHOSPIZ BURGHOLZ
- Zur Kaisereiche 105, 42349 Wuppertal
- kinderhospiz-burgholz.de/aktuelles-884.html
Ein Kinder- und Jugendhospiz ist eine stationäre Einrichtung für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene (im Einzelfall bis 27 Jahren) mit einer lebensverkürzenden Erkrankung oder Behinderung. Der Verlauf einer lebensverkürzenden Erkrankung kann sich bei jungen Menschen über viele Jahre erstrecken. Die häufig intensive Pflege des Kindes zu Hause gibt den Eltern wenige Ruhephasen. Kinderhospize sind Anlaufstellen für Erholung. Die ganze Familie kann dort eine Auszeit nehmen. Die Begegnung und der Austausch mit anderen betroffenen Familien kann wertvoll sein und die Krankheitsverarbeitung unterstützen. Stationäre Kinder- und Jugendhospize bieten Herberge bei einer absehbaren oder akuten Überlastungskrise der Familie. Auch in der Lebensendphase des Kindes stehen die Türen eines Kinderhospizes für die ganze Familie immer offen.
Für die Aufnahme ist eine ärztliche Bescheinigung des Haus- oder Kinderarztes*in erforderlich. In der Verordnung sind sowohl die Diagnose sowie eine Aussage zur Notwendigkeit der Pflege in einem Kinder- bzw. Jugendhospiz aufgeführt. Gemeinsam mit den Mitarbeitenden des Kinderhospizes wird ein entsprechender Antrag bei der Krankenkasse (und/oder ggf. Pflegekasse) des Kindes gestellt. Erhältlich sind die Antragsformulare beim Kinder- und Jugendhospiz oder bei der jeweiligen Kasse. Die Kostenübernahmeerklärung der Kasse sollte in der Regel vor der Aufnahme vorliegen.
Der Aufenthalt für die anderen Familienmitglieder ist in der Regel kostenfrei.
Quelle: www.betanet.de und https://www.deutscher-kinderhospizverein.de