Kurzzeitunterbringung

Einrichtungen für Kurzzeitwohnen übernehmen für einen befristeten Zeitraum die Versorgung eines pflegebedürftigen Kindes, Jugendlichen oder jungen Erwachsenen. Kurzzeitunterbringung ermöglicht es Eltern und Angehörigen, eine individuelle Auszeit oder einen Urlaub zu realisieren. Auch im Krankheitsfall, während eines Krankenhaus-, eines Kuraufenthalts oder in anderen Notsituationen können diese Angebote in Anspruch genommen werden.

Der Antrag auf Kurzzeitpflege wird über die Pflegekasse gestellt. Die Pflegekassen sind bei den Krankenkassen angesiedelt. Die Antragsformulare können bei der jeweiligen Krankenkasse beantragt werden. Es wird empfohlen, möglichst frühzeitig mit der gewünschten Einrichtung Kontakt aufzunehmen, um die weiteren Schritte gemeinsam zu planen und vorzubereiten.

Quelle: https://www.betanet.de/kurzzeitpflege.html

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