Ambulante Kinderkrankenpflege

Ambulante Kinderkrankenpflegedienste pflegen schwer kranke Kinder zu Hause. Dadurch kann ein Krankenhausaufenthalt verkürzt oder vermieden werden. Die kranken Kinder können in ihrer vertrauten, familiären Umgebung mit Eltern, Geschwistern und Freunden bleiben. Die Kosten können von verschiedenen Kostenträgern übernommen werden. Voraussetzung dafür ist die ärztliche Verordnung von häuslicher Krankenpflege oder die Einstufung in einen Pflegegrad durch den medizinischen Dienst.

Ambulante Kinderkrankenpflege zu Hause in der Familie ist nur möglich, wenn eine „Verordnung Häusliche Krankenpflege“ (Download) vom Kinderarzt*in oder von der Klinik ausgestellt wird. Neben der Verordnung bedarf es auch der Genehmigung durch den Kostenträger.

Bei der intensiven Behandlungspflege klärt der Kinderkrankenpflegedienst in der Regel im Vorfeld mit dem Kostenträger die Höhe des Stundensatzes und rechnet direkt mit diesem ab. Wenn das Kind als pflegebedürftig eingestuft ist, können zusätzlich Leistungen der Pflegekasse in Anspruch genommen werden.

Quelle: https://www.betanet.de/ambulante-kinderkrankenpflege.html

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