Interdisziplinäre Frühförderstelle (IFF)

WAS ist eine IFF?

In Interdisziplinären Frühförderstellen arbeiten medizinisch-therapeutische Fachkräfte (Ergotherapeutinnen, Physiotherapeutinnen, Logopädinnen) und pädagogisch-psychologische Fachkräfte (z.B. Heilpädagoginnen, Psychologinnen, Sozialpädagoginnen) im Team zusammen. Förderung und Behandlung eines Kindes geschehen in enger Zusammenarbeit mit den Eltern und der Kinder- und Jugendärztin/dem Kinder- und Jugendarzt der Familie. Die rechtlichen Grundlagen der Frühförderung finden sich im Neunten Buch Sozialgesetzbuch (SGB IX) und der Frühförderungsverordnung des Bundes. Die Frühförderungsverordnung wurde in Baden Württemberg durch die am 1. Juli 2014 in Kraft getretene Landesrahmenvereinbarung Frühförderung (LRV-IFF) umgesetzt.

WARUM gibt es die IFF?

Kinder mit Entwicklungsverzögerungen, drohender oder vorhandener Behinderung von der Geburt bis zum Schulbeginn stehen gemeinsam mit ihren Eltern im Mittelpunkt der Interdisziplinären Frühförderung, die bei Bedarf medizinische-therapeutische Leistungen und heilpädagogische Leistungen im gleichen Team als „Komplexleistung“ kombinieren kann. So sollen drohende Behinderungen und die Auswirkungen bestehender Behinderungen verhindert oder gemildert werden und die betroffenen Kinder gestärkt und in ihrer Entwicklung gefördert werden. Frühförderung will auch beitragen, behindernde Bedingungen im Umfeld abzubauen, die einer Inklusion im Weg stehen.

WIE arbeitet eine IFF?

Die fünf Grundsätze der Frühförderung leiten die Fachleute:
Ganzheitlichkeit: Das Kind wird als Gesamtpersönlichkeit in seiner sozialen Umwelt angenommen und in seiner Entwicklung gefördert.
Familienorientierung: Die Eltern sind Auftraggeber der Frühförderung. Sie entscheiden mit über Förderung und Behandlung und werden stets umfassend informiert. Auf ihren Wunsch werden die Eltern unterstützt, gestärkt und begleitet.
Interdisziplinarität: Fachkräfte aus dem medizinisch-therapeutischen und dem pädagogisch-psychologischen Bereich arbeiten im Team und können fachübergreifend auf die verschiedenen Bedürfnisse des Kindes und seiner Familie eingehen, ohne die Begrenzungen rein medizinischer oder rein pädagogischer Teams zu haben.
Dezentralisierung: In allen Stadt- und Landkreisen Baden-Württembergs sollen Interdisziplinäre Frühförderstellen eingerichtet sein bzw. werden und damit wohnortnah für Kinder und ihre Eltern erreichbar sein.
Kooperation und Koordination aller Hilfen: Entwicklungsförderung gelingt besonders gut, wenn fachliche Unterstützungsmaßnahmen für ein Kind aufeinander abgestimmt sind. IFF arbeiten deshalb mit den für das Kind relevanten Einrichtungen zusammen, wie z.B. Sozialpädiatrischen Zentren (SPZ), Kindertagesstätten, Sonderpädagogischen Frühberatungsstellen im Schulbereich, um für Kinder mit Entwicklungsauffälligkeiten gemeinsam eine gute Versorgung im Vorschulalter zu bieten.

WER kann sich an eine IFF wenden?

Sie als Eltern geben den Auftrag zur Frühförderung und Sie können diesen auch jederzeit beenden. Mit Ihrem Einverständnis und Ihrer Mitarbeit entwickeln Fachleute einen Förder- und Behandlungsplan für Ihr Kind, um es in seiner individuellen Entwicklung zu unterstützen und zu fördern. Der Zugang zu einer offenen Erstberatung in der IFF ist frei. Für eine möglicherweise erforderliche Komplexleistung ist die Abstimmung zwischen Kinder- und Jugendarzt/ärztin, IFF und Eltern notwendig.

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