Ambulante Kinderkrankenpflegedienste

Die Informationen beziehen sich auf Pflegedienste, die sich auf Kinder spezialisiert haben (spezialisierte ambulante (Intensiv-)Kinderkrankenpflegedienste).

Was ist ein ambulanter Kinderkrankenpflegedienst?

Ein ambulanter Kinderkrankenpflegedienst unterstützt Familien bei der medizinisch-pflegerischen Versorgung ihres schwerkranken Kindes zu Hause. Der Dienst stellt dadurch die behandlungspflegerische Versorgung sowie die körperbezogenen Pflegemaßnahmen in der häuslichen Umgebung sicher.

Warum gibt es ambulante Kinderkrankenpflegedienste?

Die außerklinische Kinderkrankenpflege ist als hochspezialisierte pflegerische Fachdisziplin von einem besonderen Komplexitätsgrad bzw. von charakteristischen Merkmalen gekennzeichnet. Kinder haben aufgrund ihrer Entwicklung einen körperlichen, psychosozial und kognitiv begründeten erweiterten Betreuungsbedarf. Sie benötigen in belastenden Situationen mehr Zuwendung, Sicherheit und Rituale als Erwachsene. Sie sind auf Unterstützung bei der altersgerechten Deutung des Krankheitsgeschehens angewiesen und fordern die Auswahl geeigneter Vermittlungsmethoden sowie eine intensive psychosoziale Begleitung.

Das Krankheitsspektrum in der außerklinischen Kinderkrankenpflege weist Unterschiede im Vergleich zu erwachsenen Menschen auf und spiegelt sich in einem komplexen Pflegebedarf wider. Im Vordergrund stehen:

  • Kinder mit geistigen und/oder körperlichen Mehrfachbehinderungen (z.B. kongenitale Syndromerkrankungen, erworbene Behinderung durch Unfall etc.).
  • Neurologische Erkrankungen (z.B. Krampfleiden, Muskelerkrankungen).
  • Degenerative Erkrankungen (z.B. Leukodystrophie).
  • Atemwegserkrankungen (z.B. Broncho-pulmonale Dysplasie, Asthma).
  • Stoffwechselerkrankungen (z.B. Mucoviszidose, Morbus Krabbe).
  • Kardiologische Erkrankungen (z.B. angeborene Herzfehler).
  • Onkologische Erkrankungen (z.B. Leukämie, Hirntumor).
  • Chronische Ernährungs- und Gedeihstörungen (z.B. bei Kurzdarmsyndrom).
  • Frühgeburtlichkeit.
  • Kinder mit lebensbedrohlichen oder lebenslimitierenden Erkrankungen.
  • Kinder mit invasiver/noninvasiver Beatmungssituation.

Die medizinisch-pflegerische Versorgung des Kindes findet in enger Absprache mit Ärzten, Therapeuten, Kliniken und sozialen Diensten statt.

Wer hat Anspruch auf einen ambulanten Kinderkrankenpflegedienst?

Damit die Kosten für häusliche Krankenpflege übernommen werden können, müssen bestimmte Bedingungen erfüllt sein. Die wichtigste Voraussetzung: Es lebt niemand im Haushalt, der die häusliche Krankenpflege dauerhaft übernehmen kann. Außerdem muss eine der folgenden Bedingungen erfüllt sein:

  • Krankenhausbehandlung ist notwendig, aber eine Aufnahme ist nicht möglich.
  • Durch die häusliche Krankenpflege wird eine Behandlung im Krankenhaus vermieden oder verkürzt.
  • Die häusliche Krankenpflege ist notwendig, um das Ziel der ärztlichen Behandlung zu erreichen.
  • Die medizinischen Hilfeleistungen sollen die Krankheit heilen, Beschwerden lindern oder eine Verschlimmerung verhüten.

Wie bekomme ich einen ambulanten Kinderkrankenpflegedienst?

Behandlungspflege wird vom Kinderarzt oder einer Klinik verordnet. Hierfür gibt es ein spezielles Formular, die sogenannte »Verordnung häuslicher Krankenpflege«. Neben der Verordnung bedarf es auch der Genehmigung durch den Kostenträger.

Bei der intensiven Behandlungspflege klärt der Kinderkrankenpflegedienst in der Regel im Vorfeld mit dem Kostenträger die Höhe des Stundensatzes und rechnet direkt mit diesem ab.

Wenn das Kind als pflegebedürftig eingestuft ist, können zusätzlich Leistungen der Pflegekasse in Anspruch genommen werden. Hierfür stehen u.a. folgende Leistungen zur Verfügung:

  • Pflegegeld für selbst beschaffte Pflegehilfen nach § 37 SGB XI
  • Pflegesachleistungen nach § 36 SGB XI
  • Entlastungsbetrag nach § 45 SGB XI
  • Kurzzeitpflege nach § 42 SGB XI
  • Verhinderungspflege nach § 39 SGB XI
  • Tages- und Nachtpflege nach § 41 SGB XI
  • Zuschüsse für Maßnahmen zur Verbesserung des Wohnumfelds nach § 40 SGB XI
  • Versorgung mit Pflegehilfsmitteln nach § 40 SGB XI

In begründeten Fällen und bei Bedürftigkeit ist eine Finanzierung über den Sozialhilfeträger möglich.

(Stand: November 2017)

Sie suchen einen ambulanten Kinderkrankenpflegedienst?

Träger:

   Förderer: